Jetzt Eigenheimzulage sichern und günstig wohnen.
Eigenheimzulage Geld vom Staat – bevor es zu Spät
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Der Staat greift Ihnen bei der Finanzierung Ihres Bauvorhabens mit viel Geld unter die Arme. Das kann sich schon in Kürze ändern. Die Bundesregierung will die Eigenheimzulage sowie das Baukindergeld streichen. Handeln Sie deshalb möglichst schnell. Es geht um Ihr Geld! |
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Förderbetrag Für den Erwerb von Neu- oder Altbauten, erhalten Sie eine einheitliche Förderung bis zu 1.250 € jährlich, 8 Jahre lang. Die Eigenheimzulage kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Ehegatten können die Zulage grundsätzlich für insgesamt 2 Objekte beantragen. Die Auszahlung erfolgt erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides und danach jeweils jährlich am 15. März durch das Finanzamt. |
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Kinderzulage Für jedes zum Haushalt gehörende Kind, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, zahlt der Staat zusätzlich 800 € pro Jahr, ebenfalls über den Zeitraum von 8 Jahren. Zusammen mit der Eigenheizulage summiert sich dies bei einer Familie mit 2 Kindern, die sich eine neue Wohnung oder ein neues Haus anschaffen möchte, auf insgesamt 22.800 €. |
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Voraussetzung Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte darf im Jahr der Beantragung und im Vorjahr zusammen 70.000 € bei Alleinstehenden und 140.000 € bei Verheirateten nicht übersteigen. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um insgesamt 30.000 €. Sie können die Eigenheimzulage auch zu günstigen Konditionen vorfinanzieren. Dies macht bei wenig oder keinem Eigenkapital Sinn. |
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