Baumängel rechtzeitig aufdecken
Baumängel rechtzeitig aufdecken
05.08.2005 Wer sich ein Haus bauen lässt, würde den Handwerkern am liebsten ständig auf die Finger schauen. "Doch ein Bauherr ist gar nicht in der Lage zu prüfen, ob alle Arbeiten ordnungsgemäß erbracht werden", konstatiert Corinna Merzyn vom Verband privater Bauherren das Dilemma. "Ein Laie kann gar nicht beurteilen, was richtig, was falsch, was zweckmäßig ist", ergänzt der Baurechtler Andreas Müller-Stein.
Besonders wichtig ist zusätzlicher Sachverstand, wenn nicht mit einem eigenen Architekten gearbeitet wird, sondern mit einer Bauträgergesellschaft. Um rechzeitig oder auch erst zur Endabnahme Mängel zu erkennen und richtig zu reklamieren, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Architekten oder vereidigten Sachverständigen. Denn, warnt Fachfrau Merzyn, "der von einer Bauträgerfirma gestellte Architekt ist keinesfalls frei. Sein Auftraggeber ist das Bauunternehmen und nicht der spätere Hausbesitzer".
Und schon können Konflikte auftreten. Zwar besteht eine der Aufgaben des Architekten darin, Baufortgang und -arbeiten zu kontrollieren. Doch seine Anwesenheit ist nur bei risikobehafteten Arbeiten gefordert. Sonst wird bei der Bauabnahme geprüft, ob die Arbeiten vertrags- und fachgemäß erbracht wurden.
Praktiker wie Bausachverständige Sabine Köstner raten jedoch, bereits vorher immer wieder zu kontrollieren. "Einem Großteil von Streitigkeiten kann aus dem Weg gegangen werden, wenn alle aufgefallenen Unregelmäßigkeiten vor der Abnahme geklärt werden", weiß die diplomierte Bau-Ingenieurin aus ihrer Erfahrung. Vor einer wirksamen Bauabnahme sei es für den Bauherren bedeutend einfacher, seine Forderungen durchzusetzen.
Auch hier empfiehlt sich professionelle Hilfe. Risse in Wänden können beispielsweise völlig unterschiedliche Ursachen haben. Handelt es sich beispielsweise um unerkannte Setzungsrisse, sind erhebliche Folgeschäden vorprogrammiert und, so Köstner, "der Traum vom eigenen Heim wird schnell zum Alptraum".
Besonders kritisch sind auch Mängel an Dämmung und Dichtungen. "Die Beurteilung, ob ordentlich gearbeitet wurde, erfordert viel Sachkenntnis", gibt Evelin Portz von der Hessischen Architektenkammer zu bedenken. Die erste Etappe bei der Kontrolltour sollte allerdings bereits vor dem eigentlichen Baustart erfolgen, nämlich bei der Vertragsgestaltung.
"Eine anwaltliche Beratung kostet etwa 170 Euro", rechnet Andreas Müller-Stein vor. Diese zusätzliche Ausgabe lohnt sich wohl immer, "wenn es um schriftliche Verträge in erheblichem Umfang, mithin um viel Geld geht", meint der Baurechtler. Sollten die Verträge später rechtlich unter die Lupe genommen werden, sind etwa 700 Euro fällig.
Bedient sich der Bauherr des Wissens eines Sachverständigen, muss er zwischen 2000 und 4000 Euro für sein Plus an Sicherheit einkalkulieren. Bevor er sich allerdings für eine solche Baubetreuung entscheidet, sollte auch deren Umfang klipp und klar geregelt sein. Nicht immer ist offenkundig, was die einzelnen Posten einer Prüfofferte beinhalten.
Zwar bieten auch viele Geldinstitute derartige Dienstleistungen an. Aber "auch die Banken lassen nur das prüfen, was für ihre eigene Kreditabsicherung erforderlich ist und das muss sich nicht mit den Interessen des Bauherren decken", gibt Merzyn zu bedenken.
(ddp)
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