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Darlehen rechtzeitig umwandeln

Darlehen in Immobilienschenkung umwandeln

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Darlehen rechtzeitig in Immobilienschenkung umwandeln
11.07.2005 Geldzuwendungen für den Kauf von Immobilien können zur Steuerfalle werden, wenn sie zu spät als Schenkung deklariert werden. Um steuerlichen Nachteilen zu entgehen, sollte man das Geld von Anfang an als Immobilienschenkung ausweisen und nicht zunächst nur als Darlehen zur Verfügung stellen, rät die Deutsche Anwaltshotline unter Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (AZ: II R 31/03).

"Wird das Darlehen nämlich erst nach Eintrag der Immobilie ins Grundbuch in eine Schenkung umgewandelt, erkennt der Fiskus dies als Grundstücksschenkung nicht mehr an und kassiert die stets teure Steuer für eine reine Geldzuwendung", warnt der Steuerrechtler und Rechtsanwalt Paul Vogel.

Im konkreten Fall hatte eine Mutter ihrem Sohn rund 50 000 Euro überwiesen, die er verabredungsgemäß zum Erwerb eines Anteils an einer Eigentumswohnung einsetzte. Später reichten er und seine Mutter gleich lautende Erklärungen beim zuständigen Finanzamt ein, dass dieser Betrag inzwischen von einem Darlehen in eine Schenkung umgewandelt worden sei. "Zu spät", urteilte der Bundesfinanzhof. Denn der notarielle Antrag für die Grundbucheintragung der Eigentumswohnung datierte um einen Monat früher als die dem Fiskus vorgelegte Schenkungserklärung.

"Hat jemand eine Geldsumme für den Kauf eines Grundstückes zugesagt bekommen, liegt eine so genannte mittelbare Grundstücksschenkung zwar auch dann vor, wenn ihm das Geld erst nach Erwerb des Grundstücks überlassen wird", sagt Vogel. Erhalte der Grundstückskäufer jedoch das Geld für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst lediglich als Darlehen und verzichte der Darlehensgeber erst später auf die Rückzahlung, habe sich die Situation grundlegend geändert. Für eine mittelbare Grundstücksschenkung müsse das Darlehen vor dem Grundstückserwerb und vor Bezahlung des Kaufpreises in eine Schenkung umgewandelt worden sein.

Quelle (ddp)

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