Grillen, planschen, spielen
Grillen, planschen, spielen
16.06.2005 Kein Qualm und möglichst viel Abstand zu den Nachbarn - das rät der Deutsche Mieterbund allen Grill-Fans, die Streit vorbeugen wollen. "Wie bei allen Freiluftaktivitäten gilt auch hier: Man sollte sich kompromissbereit zeigen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Gesetzliche Festlegungen über die zulässige Anzahl der Grillabende in einem Sommer gibt es nicht.
Deshalb gelte: "Es darf gegrillt werden, solange es die Nachbarn nicht stört." Und solange es der Vermieter nicht untersagt. Denn das darf er - nach Ropertz´ Angaben jedoch nur vorab bei Abschluss des Mietvertrags und nicht später beispielsweise nach Beschwerden der Nachbarn.
Auch bei allen anderen Freiluftaktivitäten im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon lasse sich mit etwas Rücksichtnahme so mancher Nachbarschaftsstreit vermeiden, sagt Ropertz. Gefeiert werden darf beispielsweise im Freien bis 22.00 Uhr. Doch je dichter das Wohngebiet ist, umso mehr sollte man auch darauf achten, dass es nicht zu laut wird. Umgekehrt gilt: "Lärmempfindliche müssen im Sommer auch mal eine gewisse Geräuschkulisse schlucken", sagt Ropertz. Auch Tabakqualm vom Nachbarbalkon müsse man hinnehmen.
Wenn ein Gartenanteil zur Wohnung gehört oder der Garten eines Mehrfamilienhauses allen Parteien offen steht, dann dürfen dort nach Ropertz´ Worten auch Kinder spielen und Besucher zu Gast sein. Sandkasten, Planschbecken und Schaukel sind erlaubt - "bevor in einem gemeinsam genutzten Garten allerdings zehn Sandkästen aufgestellt werden, sollte man sich vielleicht doch im Vorfeld mit den Nachbarn abstimmen", rät der Experte vom Mieterbund. Spezielle Ruhezeiten für den Garten gibt es nicht. Es gelten die üblichen Pausen wie beispielsweise die Mittagszeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr.
(ddp)
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