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Hauskauf im Internet

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Hauskauf im Internet

08.08.2005 Im Internet bieten Anbieter wie immoauktionen.de Mehr- und Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke zum Kauf per Gebot an. "Der Kauf einer Immobilie über eine Versteigerung kann eine gute Gelegenheit für ein Schnäppchen sein", sagt Andrea Lichtenwimmer von der Landesnotarkammer Bayern. Aber man könne auch böse auf die Nase fallen, warnt sie.

Bieter sollten deshalb Vorsicht walten lassen, ehe sie per Mausklick einkaufen, zumal sich auch auf diesem Markt unseriöse Anbieter tummelten. Der Erwerb eines Hauses oder Grundstücks per Ersteigerung ist erst nach notarieller Beurkundung wirksam", betont Lichtenwimmer. "Im besten Fall soll der Kaufinteressent durch den persönlichen Termin beim Notar und durch eine vorgeschaltete 14-tägige Cooling-Off-Periode rechtlich gut informiert sein, bevor er sich bindet", fügt die Juristin hinzu.

Die Warnlampen sollten aufleuchten, wenn eine Ersteigerungsvollmacht schriftlich abgegeben werden soll, ohne dass vor der Versteigerung eine persönliche Beratung durch einen vom Käufer gewählten Notar vorgesehen ist. Die Beurkundung des Kaufs macht es erforderlich, dass der Käufer entweder selbst zu dem Notartermin anreist oder eine Person seines Vertrauens zum Abschluss des Vertrags bevollmächtigt, wie die Juristin erläutert.

Nach dem Gesetz habe der Käufer Anspruch darauf, dass ihm zwei Wochen vor der Beurkundung der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts zur Verfügung gestellt wird. Bei Online-Auktionen finde sich deshalb der Text häufig auf der Internetseite des Auktionators. Bei Fragen sollte ein Notar oder Rechtsanwalt konsultiert werden. Ratsam sei auch, vor dem Gebot das Objekt zu prüfen und - sofern möglich - von außen und innen zu besichtigen.

(ddp)

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