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Ihr Recht! Sturz im Treppenhaus

Quelle (ddp)

Sturz im Treppenhaus

18.04.2005
Bei Stürzen im Treppenhaus kann der Vermieter nicht generell haftbar gemacht werden. Liegt ein offensichtliches Eigenverschulden vor, ist der Hausbesitzer nicht schadensersatzpflichtig. Das teilt die Quelle-Bausparkasse mit Verweis auf Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln mit.

In Düsseldorf hatte eine Mieterin über zwei Jahre eine Treppe benutzt, ohne sich über deren bauordnungswidrigen Zustand beim Vermieter zu beschweren. Eines Tages stürzte sie und verletzte sich schwer. Sie verklagte ihren Vermieter auf Schadensersatz. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Vermieters: Der Unfall sei überwiegend als Eigenverschulden zu betrachten. Der Frau sei der Zustand der Treppe hinlänglich bekannt gewesen, da sie diese täglich benutzt habe. (OLG Düsseldorf, Az.: 10 U 64/00).

In einem anderen Fall war ein Besucher im Dunkeln beim Verlassen des Hauses auf der Treppe gestürzt, weil er die Beleuchtung nicht eingeschaltet hatte. Wer nachts das Licht nicht einschaltet, handle besonders unvorsichtig und sei für die Folgen selbst verantwortlich, urteilten die Richter in Köln. Man dürfe sich nicht darauf verlassen, dass die Außenbeleuchtung beim Verlassen des Hauses ebenso wie beim Betreten des Grundstücks automatisch durch Bewegungsmelder eingeschaltet wird. (OLG Köln, Az. 11 U 41/00).

(ddp)

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